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Wiedergeltingen: Die Enge Gasse wird noch enger

Neue Einfamilienhäuser

Die Enge Gasse in Wiedergeltingen wird noch enger

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    Die Gemeinderäte debattierten über ein geplantes Bauvorhaben in Wiedergeltingen.
    Die Gemeinderäte debattierten über ein geplantes Bauvorhaben in Wiedergeltingen. Foto: Alf Geiger (Archivbild)

    Konkrete Formen nimmt ein Bauvorhaben in der Engen Gasse an. Wie Bürgermeister Norbert Führer bei der jüngsten Ratssitzung berichtete, liege der Gemeinde eine Bauvoranfrage vor. Der Kaufinteressent möchte nun vom Gemeinderat wissen, ob seine Pläne abgesegnet werden können.

    Es sei geplant, so Führer weiter, die Grundstücke in sechs Bauparzellen aufzuteilen. Die Größe der Bauplätze liege zwischen 334 und 479 Quadratmeter. Es sollen jeweils kleine Einfamilienhäuser mit erstem Stock und ausgebauten Dach entstehen.

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    So soll das Grundstück in Wiedergeltingen erschlossen werden

    Die Erschließung sei, so Führer über Bahnhofstraße und Enge Gasse gesichert. Die Wasserleitung verlaufe in der gesamten Engen Gasse. Einige Kanalleitungen müssten verlängert werden. Die Kosten gingen zulasten der Gemeinde, über eine Sondervereinbarung könnte diese aber an den Bauträger weiter gegeben werden.

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    Fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Der Bürgermeister ging dann auf planungsrechtliche Seite ein. Das Grundstück befinde sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde. Aus Sicht der Bauverwaltung füge sich das Vorhaben in den Umgebungsbereich ein. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Größe der Einfamilienhäuser im Verhältnis zu den Grundstücksgrößen stehen. Darauf habe die Verwaltung den Antragsteller hingewiesen.

    "Den dörflichen Charakter erhalten"

    Das Bauvorhaben wird den Gemeinderat noch öfters beschäftigen. Der Antragsteller muss nun konkrete Pläne einreichen. Wie aus der Diskussion zu entnehmen war, müsse man an einer Stelle die Enge Gasse abflachen, weil es Probleme mit dem Gegenverkehr geben könnte. Weiter müsse der dörfliche Charakter erhalten bleiben. Außerdem müsse die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge berücksichtigt und die Stellplatzsatzung der Gemeinde eingehalten werden.

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