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Wildunfall bei Buchloe: Fahrerin fährt Reh an und einfach weiter

Wildunfall bei Buchloe

25-Jährige fährt mit Auto Reh an – und meldet den Unfall zu spät

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    Bei Buchloe hat es am Montagabend von Dösingen in Richtung Blonhofen einen Wildunfall gegeben. Die Unfallverursacherin meldete sich jedoch nach Polizeiangaben einen Tag später bei der Polizei Buchloe – das kam ihr nicht zugute.
    Bei Buchloe hat es am Montagabend von Dösingen in Richtung Blonhofen einen Wildunfall gegeben. Die Unfallverursacherin meldete sich jedoch nach Polizeiangaben einen Tag später bei der Polizei Buchloe – das kam ihr nicht zugute. Foto: Tüv Süd (Symbolbild)

    Nach einem Wildunfall am Montagabend bei Buchloe ist eine Autofahrerin geflüchtet. Weil sie dann aber für ihre Versicherung eine sogenannte Wildschadenbestätigung der Polizei brauchte, rief die 25-jährige Fahrerin aus Westerndorf erst einen Tag später bei der Polizei in Buchloe an. Von der Polizei erhielt die Fahrerin am Ende nicht nur die gewünschte Bestätigung.

    25-jährige Frau fährt bei Blonhofen Reh an und flüchtet

    Die Fahrerin war laut Polizei von Dösingen in Richtung Blonhofen unterwegs, als ihr Auto frontal ein Reh erfasste, das die Straße überquerte. Dabei verletzte sich das Reh, konnte sich aber in das angrenzende Waldstück schleppen.

    Am nächsten Tag verständigte man den Jagdpächter. Er fand am Unfallort Blut- und Schweißspuren des Tieres, vom Reh selbst fehlte jedoch jede Spur.

    Wildunfall hinterlässt Spuren: Polizei stellte erheblichen Schaden am Unfallauto fest

    Die Polizeibeamten begutachteten den Unfallwagen und stellten einen erheblichen Schaden an der Front fest – rund 8.000 Euro. Außerdem entdeckten die Beamten Fellreste am Fahrzeug.

    25-Jährige verstößt beim Wildunfall gegen das bayerische Jagdgesetz

    Gemäß dem bayerischen Jagdgesetz ist ein Fahrer dazu verpflichtet, bei Verletzung oder Tod eines Wildtieres im Straßenverkehr dies sofort dem zuständigen Jagdpächter oder der Polizei zu melden. Grund hierfür ist in erster Linie, einem verletzten Tier Leid zu ersparen und das Aneignungsrecht des Berechtigten an diesem Wildtier zu sichern, so die Polizei Buchloe.

    Die Polizei ermittelt nun gegen die 25-Jährige wegen des Unterlassens der Meldung des Wildunfalls und wegen Verstößen gegen das bayerische Jagdgesetz und das Tierschutzgesetz. Ob die Frau eine Geldstrafe zu erwarten hat, entscheidet das Landratsamt Ostallgäu.

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