Das Windenergiebedarfsgesetz legt fest, dass jedes Bundesland einen Flächenbeitragswert für Windenergie erreichen muss. Mindestens 1,1 Prozent seiner Fläche muss der Freistaat Bayern daher bis Ende 2027 für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 müssen es mindestens 1,8 Prozent sein.
Energiewende
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