Das Windenergiebedarfsgesetz legt fest, dass jedes Bundesland einen Flächenbeitragswert für Windenergie erreichen muss. Mindestens 1,1 Prozent seiner Fläche muss der Freistaat Bayern daher bis Ende 2027 für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 müssen es mindestens 1,8 Prozent sein.
Gemeinderat Waal spricht über mögliche Standorte für Windräder
Sollten die Vorgaben zum jeweiligen Stichtag nicht eingehalten werden, so sind Vorhaben im Bereich Windenergie privilegierte Vorhaben. Das bedeutet: Darstellungen in Flächennutzungsplänen, Ziele der Raumordnung und sonstige Maßnahmen der Landesplanung können dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden. Mit anderen Worten - und das war nun Thema im Waaler Gemeinderat: Werden die Quoten nicht erreicht, kann jeder im Rahmen eines regulären Bauleitverfahrens Windkraftanlagen bauen.
Durch die Höhenbeschränkungen gebe es im Waaler Suchgebiet zwar derzeit kaum geeignete Standorte, sagt Erster Bürgermeister Robert Protschka in der Sitzung. Man wisse aber nicht, wie sich die Technologien, gegebenenfalls für wirtschaftlich darstellbare niedrigere Windkraftanlagen, weiterentwickeln werden. Der Markt Waal hat daher keine Einwände gegen die vorgesehenen Vorranggebiete.
Wegen möglichem „Windklau“ sollen Belange in Waal genau geprüfte werden
Als Nachbargemeinde der Stadt Buchloe lagen dem Waaler Marktgemeinderat zwei Anträge zur Änderung von Flächennutzungsplänen vor, und zwar über die Bebauungspläne „Buchloe West IV a – Industrie- und Gewerbegebiet“ und „Buchloe Nordwest III – Gewerbegebiet“. Auf fast 150.000 Quadratmetern soll neues Baugebiet für heimische Betriebe entstehen. Die Planung dient vorrangig dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Seitens der Marktgemeinde bestehen keine Einwände zu den beiden Vorhaben.
Die Gemeinde Jengen plant die Errichtung von Windenergieanlagen. Ergänzungen und Änderungen wurden zwischenzeitlich angepasst und vom Gemeinderat Jengen gebilligt. Durch die Errichtung neuer Windkraftanlagen in direkter Nähe zu den bereits bestehenden Anlagen in der Gemarkung Waal könnten durch „Windklau“ an bestimmten Tagen erhebliche Verluste und damit eine Entwertung dieser Anlagen entstehen. Die Belange des benachbarten Windparkbetreibers sind sorgfältig zu prüfen. Ansonsten bestehen keine weiteren Bedenken oder Einwände seitens der Marktgemeinde.
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