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Gerichtsurteil: Bürgergeld: Wann zahlt der Staat die Waschmaschine?

Gerichtsurteil

Bürgergeld: Wann zahlt der Staat die Waschmaschine?

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    Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung bei der Beschaffung einer neuen Waschmaschine.
    Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung bei der Beschaffung einer neuen Waschmaschine. Foto: Alexander Heinl, dpa (Symbolbild)

    Das Sozialgericht Kiel hat in einem Präzedenzfall zugunsten eines Beziehers des sogenannten Bürgergelds entschieden. Das berichtet das Portal Gegen Hartz. Der Mann, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, auch Bürgergeld genannt, bezieht, hatte dagegen geklagt, dass er eine neue Waschmaschine ohne staatliche Unterstützung bezahlen müsste. Seine alte Waschmaschine war kaputt gegangen und er brauchte eine neue.

    Das Sozialgericht Kiel hat nun dem Mann Recht gegeben, er hat ein Recht auf staatliche finanzielle Hilfe bei der Beschaffung seiner neuen Waschmaschine. Im Bürgergeld sind monatlich nur 1,60 Euro für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Bügelmaschinen vorgesehen. Das deckt natürlich nicht den Preis eines neuen Geräts.

    Bürgergeld-Bezieher hätte 21 Monate lang sparen müssen

    Die Waschmaschine, die der Mann kaufen will, kostet 389 Euro zuzüglich 29,95 Euro Versandkosten. Ein Preis, den das Gericht für angemessen hielt. Diese Kosten werden jetzt komplett vom Staat übernommen. Der Bezieher des Bürgergeldes, das erst im Jahr 2023 Hartz IV als Grundsicherung ablöste, wird sich darüber sicherlich freuen. Denn: Hätte er nur auf die 1,60 Euro Monatssatz zugreifen können, hätte der Mann ganze 21 Jahre sparen müssen, bevor er sich die Waschmaschine hätte leisten können.

    Das Sozialgericht Kiel hat in diesem Fall entschieden, dass die neue Waschmaschine als "Mehrbedarf" gilt. Als solcher definiert werden jene Ausgaben, die nicht vom pauschalen Bürgergeld-Regelsatz gedeckt sind. Das gilt vor allem, wenn "ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht" – wie hier. In diesem Fall sei die Waschmaschine nicht mehr benutzbar und nicht mehr wirtschaftlich reparierbar gewesen, weshalb der Anspruch auf eine neue bestehe.

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    Bürgergeld: Monatssatz oft viel zu niedrig

    Dieser Fall legt den Fokus auf einen Aspekt des Bürgergelds – und davor von Hartz IV – der immer wieder kritisiert wird: Die unverhältnismäßig niedrigen Monatssätze für einige Ausgabenbereiche. Denn: Die 1,60 Euro im Monat für Waschmaschine & Co. wurden laut buerger-geld.org durch Stichproben über einen Zeitraum von drei Monaten berechnet. Dabei werden die durchschnittlichen Ausgaben von einkommensschwachen Haushalten beobachtet. Das Problem: Eine neue Waschmaschine braucht man nur alle Jubeljahre, sie fällt meist nicht in den Beobachtungszeitraum.

    Deshalb ist der Monatssatz so häufig verzerrt. In diesem Fall, der vermutlich in Zukunft als Präzedenzfall zur Hand genommen werden wird, hat das Gericht zugunsten des Bürgergeld-Beziehers entschieden. Allerdings ist das nicht immer der Fall. Es lohnt sich zu wissen, bei welchen Renovierungsarbeiten der Staat finanzielle Unterstützung anbietet.

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