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Sozialleistung: Bürgergeld zurückzahlen: Wann gibt es eine Rückforderung?

Sozialleistung

Bürgergeld zurückzahlen: Wann gibt es eine Rückforderung?

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    Wann darf das Jobcenter Bürgergeld zurückverlangen?
    Wann darf das Jobcenter Bürgergeld zurückverlangen? Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen gewöhnlich für den Lebensunterhalt jeden Cent umdrehen. Äußerst bitter sind daher Rückforderungsansprüche des Jobcenters für einst überwiesene Beträge. Doch wann kommt es überhaupt dazu, dass das Amt zuvor gezahlte Bürgergeld-Bezüge zurückverlangt? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, ab wann die Bagatellgrenze gilt und in welchen Fällen üblicherweise ein Rückforderungsbescheid ergeht.

    Bürgergeld-Rückforderung und Bagatellgrenze: Ab wann muss Geld an das Jobcenter zurückgezahlt werden?

    Der Aufwand für die Rückforderung von zu viel gezahltem Bürgergeld lohnt sich für das Jobcenter nicht in jedem Fall. Da der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Rückforderungsbetrag stehen muss, wurde laut buerger-geld.org eine sogenannte Bagatellgrenze eingeführt. Forderungen unter 50 Euro werden vom Jobcenter demnach nicht erhoben. Nach Berechnungen der Bundesregierung sollen die Ämter so etwa 8 Millionen Euro im Jahr an Verwaltungskosten einsparen, so das Bürgergeld-Portal weiter. Liegen die Rückforderungsanprüche dagegen über 50 Euro, werden sie in jedem Fall geltend gemacht. Doch aus welchen Gründen kommt es überhaupt zu einem Rückforderungsanspruch?

    Bürgergeld zurückzahlen: Aus welchen Gründen ergibt sich die Rückforderung des Amtes?

    Es gibt verschiedene Gründe, aus denen zuvor gezahlte Bürgergeld-Leistungen zurückgezahlt werden müssen. In der Praxis kommen diese Fälle laut hartz4widerspruch.de am häufigsten vor, wenn folgende Umstände gegeben sind:

    • Jemand, der Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, hat ein schwankendes Einkommen und daher mehr verdient als angegeben
    • Oder ein Empfänger hat Doppelleistungen bekommen, die ihm nicht zustehen
    • Auch können Rückforderungansprüche geltend gemacht werden, wenn jemand gegen Auflagen wie etwa die Residenzpflicht verstößt
    • Auch bei falschen Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder über die Bedarfsgemeinschaft kann es zu Rückforderungsbescheiden kommen
    • Nicht zuletzt kann auch die selbstherbeigeführte Hilfebedürftigkeit mit einer Rückforderung einhergehen

    Bürgergeld-Rückforderung bei schwankendem Einkommen

    Bürgergeld wird im Voraus ausgezahlt, damit die anfallenden Kosten für Wohnen oder Sozialversicherung fristgerecht gedeckt werden können. Ein möglicher Hinzuverdienst, der variiert und erst Mitte oder Ende des Monats überwiesen wird, kann somit zunächst nicht angerechnet werden. Solche schwankenden Einnahmen, die dem sogenannten Zuflussprinzip unterliegen, können allerdings nachträglich mit dem Bürgergeld verrechnet werden, weshalb es zu Rückforderungen seitens des Amtes kommen kann.

    Bürgergeld zurückzahlen: Rückforderung wegen doppelter Bezüge

    Zu Doppelleistungen kann es dagegen kommen, wenn andere Sozialleistung, etwa Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, beantragt aber nicht rechtzeitig bearbeitet und bewilligt wurden und das Amt mit Bürgergeld aushelfen muss, um den Lebensunterhalt zu sichern. Anstatt die Rückforderung an den Sozialhilfeträger zu stellen, richtet sie sich laut buerger-geld.org in der Regel an den Begünstigten selbst.

    Bürgergeld-Rückforderung bei unerlaubter Reise

    Da das Bürgergeld eine Unterstützungsleistung für aktiv Arbeitssuchende ist, kann es nur unter genau dieser Voraussetzung bezogen werden, nämlich dass ein Beziehender grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. An einem anderen Wohnort, der womöglich sogar im Ausland liegt, ist die Verfügbarkeit für die Ämter nicht mehr gegeben. Laufende oder vergangene Zahlungen können somit zurückgefordert werden.

    Das Ministerium für Arbeit und Soziales schreibt hierzu: "Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld." Gleichzeitig ist ein bis zu dreiwöchiger Urlaub außerhalb des Wohnortes nach Absprache prinzipiell möglich.

    Amt fordert Bürgergeld zurück bei falschen oder unvollständigen Angaben

    Auch wenn Bürgergeld-Empfänger dem Amt relevante Informationen verschweigen, kann es zum Ausgleich einen Rückforderungsanspruch erheben. Etwa wenn ein Nebenjob nicht mitgeteilt, eine Wohngemeinschafts-Situation, eine Unterhaltszahlung oder ein Vermögen, das über das Schonvermögen hinausgeht, nicht angegeben wurde. 

    Bürgergeld zurückzahlen bei selbstherbeigeführter Hilfebedürftigkeit

    Auch im Falle einer selbstverschuldeten Hilfebedürftigkeit können Rückforderungsansprüche im Raum stehen. Das Portal buerger-geld.org listet eine Reihe von Gründen, die vom Jobcenter als ein selbstherbeigeführtes Verschulden hin zu einer Hilfebedürftigkeit gewertet werden können:

    • Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund
    • Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers
    • Verkauf von Eigentum unterhalb des Marktwertes
    • Unterlassen der Mietzahlung
    • Eigenkündigung des Ausbildungsverhältnisses oder Provokation der Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Verschwendung von Vermögen
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