Bayerns Ministerrat hat eine Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht: Die Altersgrenze von 65 Jahren für den aktiven Dienst soll fallen, stattdessen wird sie in Zukunft an das jeweilige Rentenalter (aktuell 67) angepasst. In Ausnahmefällen kann die Altersgrenze auch um bis zu drei Jahre verschoben werden. Sind die Freiwilligen Feuerwehren dadurch in Zukunft besser aufgestellt? „Ich sehe das mit gemischten Gefühlen“, sagt Thomas Roth auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Füssen-Stadt glaubt persönlich nicht, dass künftig sehr viele Senioren nachts bei einem Brand beim Löschen sein werden.
Gesetzesnovelle in Bayern
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