Nach der Gemeinde Schwangau muss nun auch in Rieden am Forggensee das Trinkwasser abgekocht werden. Dort hatte nach Mitteilung der Gemeinde ebenfalls eine Routineuntersuchung eine mikrobiologische Verunreinigung ergeben. Betroffen ist dort allerdings nur ein Teilbereich. Der Grenzwert wurde in geringem Maße überschritten. Die Haushalte, für die das Gesundheitsamt Ostallgäu die Abkochanordnung erließ, werden mit Informationsblättern informiert.
Das könnte die Ursache für die Verunreinigungen im Wasser sein
Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Fall in Schwangau und dem in Rieden gibt es laut dem Gesundheitsamt Ostallgäu nicht. Die beiden Wasserversorgungsanlagen seien nicht miteinander verbunden. Die Ursachen für die Verunreinigungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Möglich wäre, dass die extremen Wetterereignisse in den vergangenen Wochen ihren Teil dazu beigetragen haben.
Das Wasserwerk der Gemeinde Rieden am Forggensee beprobt das Wasser in Absprache mit dem Gesundheitsamt weiterhin. Wenn die Tests ergeben, dass sich keine Bakterien mehr im Leitungsnetz befinden, kann die Abkochverordnung wieder aufgehoben werden.
Die betroffenen Straßen
Von der Abkochanordnung sind in Rieden folgende Straßen betroffen:
- Osterreinen (gesamter Ortsteil)
- August-Geier-Straße 1 - 15
- Tannenweg
- Dietringer Straße
- Osterreiner Straße
- Lindenweg
- Brunnenstraße
- Kirchenweg
- Weberweg
- St. Urban Straße
- Tegelbergstraße
- Säulingstraße
- Maxweg
- Aggensteinstraße
- Auf der Spitze
- An der Hausstatt
- Im Tal
Darauf müssen die Bürger im Detail achten
Für die Bürgerinnen und Bürger gelten bis auf Weiteres unter anderem folgende Hinweise:
- Wasser, welches zum menschlichen Verzehr geeignet ist, muss abgekocht werden. Darunter versteht man das Erhitzen auf den Siedepunkt von 100 Grad, um Keime und Mikroorganismen abzutöten. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen, um eine einwandfreie Entkeimung zu garantieren.
- Für die Zubereitung von Baby- und Kindernahrung wird dringend empfohlen, Mineralwasser zu verwenden.
- Lebensmittel, die roh verzehrt werden, sollten mit abgekochtem Wasser gewaschen werden.
- Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
- Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
- Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
- Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
- Wasser, das landwirtschaftliche Betriebe zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, sowie das Wasser, das Lebensmittelbetriebe zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient, muss ebenfalls abgekocht werden.
- Öffentlich zugängliche Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind mit Hinweisschildern mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ zu versehen.
- Ohne Vorbehandlung kann Leitungswasser weiter für Geschirrspül- und Waschmaschinen verwendet werden.
Das Abkochen des Leitungswassers ist laut Gemeinde eine Sofortmaßnahme. Nach Aufhebung der Abkochanordnung wird die Öffentlichkeit erneut informiert. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 08362/3270 an die Gemeinde wenden.
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