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Baumschutzverordnung für Füssen gewünscht: Droht „Zwangsenteignung des eigenen Gartens“?

Baumschutzverordnung für Füssen gefordert

Droht in Füssen „Zwangsenteignung des eigenen Gartens“?

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    Wenn mächtige Bäume auf Füssener Privatgrundstücken gefällt werden, gibt es oft Kritik von Nachbarn. Allerdings sind solche Fällungen nicht zu vermeiden: Die Stadt Füssen verfügt über keine Baumschutzverordnung.
    Wenn mächtige Bäume auf Füssener Privatgrundstücken gefällt werden, gibt es oft Kritik von Nachbarn. Allerdings sind solche Fällungen nicht zu vermeiden: Die Stadt Füssen verfügt über keine Baumschutzverordnung. Foto: Julia Geppert (Symbolbild)

    Egal, ob am Dreitannenbichl oder in der Füssener Altstadt zwischen Drehergasse und Klosterstraße: Wenn auf einem Privatgrundstück ein mächtiger Baum gefällt wird, dann melden sich oft empörte Nachbarn zu Wort und kritisieren diesen „Baumfrevel“. Der Protest verpufft allerdings stets. Denn die Stadt Füssen verfügt über keine Baumschutzverordnung, die es den Eigentümern verbieten würde, geschützte Bäume zu entfernen. Doch so ein Regelwerk lehnt nicht nur Bürgermeister Maximilian Eichstetter ab, der in diesem Zusammenhang von einer „Zwangsenteignung des eigenen Gartens“ spricht. Auch im Stadtrat fand jeder Anlauf für eine solche Verordnung in den vergangenen Jahr(zehnt)en nicht den Hauch einer Mehrheit. Doch manche Bürger und der Bund Naturschutz plädieren dafür.

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