Am Tag der Europawahl, am 9. Juni, können die Bürgerinnen und Bürger in Füssen auch über ein kommunales Thema abstimmen: Dabei geht es um den „Erhalt des Dreitannenbichls als Gesamtgrünfläche“ – und damit letztlich gegen das in der Nachbarschaft geplante Arbeitnehmer-Wohnheim. Wie zu erwarten war, hat der Stadtrat am Dienstagabend das entsprechende Bürgerbegehren als rechtlich zulässig eingestuft und sich für den Bürgerentscheid ausgesprochen. Aus Sicht des Vereins Füssen-West, der das Bürgerbegehren initiiert und dafür erfolgreich Unterschriften gesammelt hatte, hätte man sich die Abstimmung ersparen können – wenn der Stadtrat sich für die Zielsetzung des Begehrens ausgesprochen hätte. Doch das tat das Kommunalparlament nicht.
Bürgerentscheid am 9. Juni in Füssen