Bund und Länder haben mit Blick auf Weihnachten und Silvester die Corona-Maßnahmen weiterhin verschärft. Der Teil-Lockdown gilt vorerst bis zum 20. Dezember – Gastronomie, Liftanlagen, Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Beherbergungsbetriebe bleiben vorerst geschlossen. Die Tourismusbranche in der Region blickt überwiegend pessimistisch auf die Politik. Eine der entscheidenden Fragen lautet: Gilt das Beherbergungsverbot auch über Weihnachten?
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