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Ehe Tote aus dem Füssener Stadtgebiet transportiert werden, gibt es künftig eine Kontrolle

Füssen beschließt „Leichenordnung“

Füssen: Künftig Kontrollen vor Leichentransporten

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    Ehe Verstorbene das Stadtgebiet Füssen verlassen können, müssen Bestatter sie künftig auf dem Waldfriedhof vorfahren.
    Ehe Verstorbene das Stadtgebiet Füssen verlassen können, müssen Bestatter sie künftig auf dem Waldfriedhof vorfahren. Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

    Um die 350 Sterbefälle werden jährlich in Füssen gemeldet - und der größte Teil der Verstorbenen geht auf Reisen: „Wir haben circa 300 Tote im Jahr, die die Stadt verlassen“, sagte Standesamtsleiter Andreas Rösel im Kommunalparlament. Sei es, dass diese Toten in anderen Orten beigesetzt oder in ein Krematorium gefahren werden für eine spätere Urnenbeisetzung in Füssen. Für diese Verstorbenen gilt künftig: Ehe Bestatter sie aus dem Stadtgebiet fahren, müssen die Toten zum Waldfriedhof gebracht werden. Dort werden die ordnungsgemäße Einsargung und das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Überführung überprüft, heißt es in der neuen „Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Stadt Füssen“, kurz Leichenordnung, die die Kommunalpolitiker jetzt beschlossen haben. 95 Euro werden dafür den Bestattern in Rechnung gestellt - und „die werden das wahrscheinlich an die Kunden weitergeben“, sagte Bürgermeister Maximilian Eichstetter auf eine Nachfrage aus dem Stadtrat.

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