Eine neue EU-Verordnung hätte fast die Rehkitz-Rettung mit Drohnen vereitelt. Darin nämlich sind seit 1. Januar für Drohnenflüge unter anderem Abstände von 150 Metern zu bebauten Gebieten und Straßen Pflicht. "Danach wäre es uns in weiten Teilen untersagt gewesen, zu fliegen", sagt Stefan Holstein, Drohnenbeauftragter der Kreisgruppe Füssen des Bayerischen Jagdverbandes (BJV). Im dicht besiedelten Ostallgäu kommen die Drohnen der Rehkitzretter schnell nahe an Gebäuden, wenn sie landwirtschaftliche Flächen absuchen.
Fliegen Drohnen weiter gegen den Mähtod?