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EU-Verordnung für Drohnen vereitelt beinahe Rehkitzrettung. Luftfahrtbundesamt greift ein: Was das für Kitzretter im Ostallgäu bedeutet

Fliegen Drohnen weiter gegen den Mähtod?

EU-Verordnung vereitelt Drohnenflüge für Rehkitze: Was jetzt für Retter im Ostallgäu gilt

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    Stefan Holstein aus Seeg ist einer der Ersten, der im Ostallgäu Rehkitze mit der Drohne vor dem Mähtod rettete. Mit unserer Redaktion sprach er über die neue EU-Verordnung und wie es jetzt für die Kitzretter weitergeht.
    Stefan Holstein aus Seeg ist einer der Ersten, der im Ostallgäu Rehkitze mit der Drohne vor dem Mähtod rettete. Mit unserer Redaktion sprach er über die neue EU-Verordnung und wie es jetzt für die Kitzretter weitergeht. Foto: Isabel Koch

    Eine neue EU-Verordnung hätte fast die Rehkitz-Rettung mit Drohnen vereitelt. Darin nämlich sind seit 1. Januar für Drohnenflüge unter anderem Abstände von 150 Metern zu bebauten Gebieten und Straßen Pflicht. "Danach wäre es uns in weiten Teilen untersagt gewesen, zu fliegen", sagt Stefan Holstein, Drohnenbeauftragter der Kreisgruppe Füssen des Bayerischen Jagdverbandes (BJV). Im dicht besiedelten Ostallgäu kommen die Drohnen der Rehkitzretter schnell nahe an Gebäuden, wenn sie landwirtschaftliche Flächen absuchen.

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