Im Streit um die Flüchtlingsunterkunft in der Hiebelerstraße hat die Stadt Füssen einen Erfolg gegen das Landratsamt Ostallgäu erreicht: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung der Kreisbehörde angeordnet. „Das Flüchtlingsheim wurde unzulässig genehmigt, sie müssen die Baugenehmigung zurückziehen“, sagte Bürgermeister Maximilian Eichstetter im Bauausschuss. Beim Landratsamt verweist man dagegen darauf, dass die endgültige Entscheidung noch aussteht: Der VGH habe über die aufschiebende Wirkung der Klage entschieden, „nicht aber über die Klage selbst“, teilte ein Sprecher der Kreisbehörde auf Nachfrage mit.
Streit um Unterkunft für Flüchtlinge in Füssen
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