Ab Samstag 0 Uhr gilt für den Freistaat Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist vorerst bis zum Freitag, 3. April, nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten.
Ostallgäu