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Füssen
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Forstamt Füssen/Ostallgäu gibt Tipps, was im Wald erlaubt ist und worauf Bürger achten müssen

Blick auf die Gesetzeslage

Von Christbaum-Diebstahl bis Waldspaziergang: Was ist im Wald eigentlich erlaubt?

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    Christbäume einfach aus einem fremden Wald zu holen, ist gesetzlich verboten. Es gilt als Diebstahl und kann mit Strafen von 50 bis 5000 Euro geahndet werden.
    Christbäume einfach aus einem fremden Wald zu holen, ist gesetzlich verboten. Es gilt als Diebstahl und kann mit Strafen von 50 bis 5000 Euro geahndet werden. Foto: Alexandra Decker

    Die Zweige für den Adventskranz, das Moos für die Krippe, der Christbaum zu Heiligabend - zu Weihnachten nutzen viele Menschen Materialien aus der Natur für ihren Festschmuck. Besonders auf dem Land liegt es oft nahe, sich einfach selbst im Wald zu bedienen. Doch darf man das überhaupt?

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