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Füssen: Warum für einen neuen Ausweis zukünftig die Geburts- oder Eheurkunde vorgelegt werden muss

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Füssen: Warum für einen neuen Ausweis zukünftig die Geburts- oder Eheurkunde vorgelegt werden muss

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    Füssener müssen zukünftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen.
    Füssener müssen zukünftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Haben Sie ihren dritten oder gar vierten Vornamen immer genannt, wenn Sie einen Reisepass oder Personalausweis beantragt haben? Nicht? Dann sind Sie kein Einzelfall: „Die Namensführung stimmt oftmals nicht“, sagt Standesamtsleiter Andreas Rösel, der auch für das Bürgerbüro in Füssen zuständig ist. In 15 Prozent aller Fälle sei sie nicht korrekt, schätzt er. Um solche Fehler zu verhindern, müssen Füssener künftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen.

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