Ohne Änderung des Bebauungsplans W43 geht hier nichts. Das machte das Landratsamt Ostallgäu der Füssener Stadtverwaltung deutlich, als es um ein Vorhaben beim Hotel Fantasia in der Ottostraße ging. Dort soll ein Lagerschuppen einem Neubau mit fünf Hotelzimmern weichen. Die Füssener Kommunalpolitiker hatten bislang gehofft, dieses Vorhaben nur über die Schiene Befreiung vom Regelwerk und Bauantrag genehmigen zu können. Jetzt fügte sich der Füssener Bauausschuss der Vorgabe des Landratsamtes – die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans muss – wie in solchen Fällen üblich – der Bauherr übernehmen.
Aus dem Bauausschuss Füssen