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Füssener Regelwerk für eine Handvoll Hotelzimmer ändern

Aus dem Bauausschuss Füssen

Füssener Regelwerk für eine Handvoll Hotelzimmer ändern

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    Beim Hotel Fantasia an der Ottostraße soll ein Lagerschuppen einem Neubau mit fünf Hotelzimmern weichen. Dafür wird eine Änderung des Bebauungsplans W43 erforderlich.
    Beim Hotel Fantasia an der Ottostraße soll ein Lagerschuppen einem Neubau mit fünf Hotelzimmern weichen. Dafür wird eine Änderung des Bebauungsplans W43 erforderlich. Foto: Heinz Sturm

    Ohne Änderung des Bebauungsplans W43 geht hier nichts. Das machte das Landratsamt Ostallgäu der Füssener Stadtverwaltung deutlich, als es um ein Vorhaben beim Hotel Fantasia in der Ottostraße ging. Dort soll ein Lagerschuppen einem Neubau mit fünf Hotelzimmern weichen. Die Füssener Kommunalpolitiker hatten bislang gehofft, dieses Vorhaben nur über die Schiene Befreiung vom Regelwerk und Bauantrag genehmigen zu können. Jetzt fügte sich der Füssener Bauausschuss der Vorgabe des Landratsamtes – die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans muss – wie in solchen Fällen üblich – der Bauherr übernehmen.

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