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In falsche Richtung radeln: Das kostet in Füssen 55 Euro

Wenn Radler im Allgäu zur Kasse gebeten werden

Ein Wachrüttler für die „Geisterradler“ in Füssen

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    Solch plakative Aktionen gegen Geisterradler scheinen nicht zu helfen: Der Radler fährt trotzdem in der verkehrten Richtung auf dem Radweg. In Füssen müssen Geisterradler damit rechnen, ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen zu müssen.
    Solch plakative Aktionen gegen Geisterradler scheinen nicht zu helfen: Der Radler fährt trotzdem in der verkehrten Richtung auf dem Radweg. In Füssen müssen Geisterradler damit rechnen, ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen zu müssen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa (Symbolbild)

    Radeln kann in Füssen richtig teuer werden - zumindest in den Fällen, in denen man auf einem Radweg in entgegengesetzter Richtung unterwegs ist. Wie eine Füssenerin, die in der Augsburger Straße den Radweg in falsche Richtung befuhr und von einem Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestoppt wurde: Sie musste eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro bezahlen. Auch die Polizei geht in Füssen gegen die sogenannten Geisterradler vor. Bei zwei Kontrollen hielten sich die Beamten noch bei den Verwarnungsgeldern zurück, diese Aktion sei als „Wachrüttler“ zu verstehen gewesen, sagt Polizei-Chef Daniel Solcher. Bei künftigen Kontrollen werde man aber 55 Euro einfordern.

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