Am Wochenende, 23. und 24. November, finden in allen katholischen Pfarrgemeinden Bayerns die Kirchenverwaltungswahlen statt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Verwaltung und Organisation der Gemeinde. Egal, ob es um Finanzen, Personalangelegenheiten oder Ausstattung und Instandhaltung von Gebäuden geht: Dieses Gremium sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet zusammen mit dem Pfarrgemeinderat die spirituelle und soziale Unterstützung.
Erstmals gibt es in Füssen nur noch eine Kirchenverwaltung mit dem Namen St. Mang
In der Pfarreiengemeinschaft Füssen wird durch die Zusammenlegung der Kirchenstiftungen Acht Seligkeiten und St. Mang in diesem Jahr erstmals eine Kirchenverwaltung, mit dem Namen St. Mang, für die gesamte Stadt Füssen, gewählt. Die Pfarreien St. Peter und Paul (Hopfen) und St. Walburga (Weißensee) wählen jeweils ihre eigenen Kirchenverwaltungen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle katholisch Getauften ab dem 18. Lebensjahr. Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf das Gebiet der Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes: Füssen-Stadt oder Weißensee oder Hopfen am See. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich mit Foto und Statement vor: auf Instagram.com/pg_fuessen, facebook.com/katholisch.fuessen, sowie im aktuellen Pfarrbrief, der in den Kirchen und im Info-Pavillon von Füssen-Tourismus aufliegt.
Wo kann gewählt werden?
Hier kann gewählt werden - jeweils vor und nach den Sonntagsgottesdiensten:
Füssen, St. Mang - gemeinsame Kirchenverwaltung für die gesamte Stadt; Wählerinnen und Wähler aus Füssen:
Samstag, 23. November 2024
In der Kirche St. Mang, 17.30 - 19.15 Uhr * Sonntag, 24. November 2024
In der Kinderkrippe, Birkstr. 18, 7.30 - 9.00 Uhr In der Kirche St. Mang, 10.00 - 12.00 Uhr * In der Kinderkrippe, Birkstr. 18, 17.30 - 19.15 Uhr * * mit Getränken und Snacks
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Weißensee, St. Walburga – Wählerinnen und Wähler aus Weißensee:
Sonntag, 24. November 2024
Im Magnushaus, unterhalb der Kirche St. Walburga, 8.15 - 11.30 Uhr -------
Hopfen am See, St. Peter und Paul – Wählerinnen und Wähler aus Hopfen am See:
Sonntag, 24. November 2024
Im Pfarrhof, unterhalb der Kirche St. Peter und Paul, Hopfen, 9.30 - 12.00 Uhr -------
Briefwahl: Ab 18.11. kann Briefwahl schriftlich oder mündlich beim Pfarrbüro beantragt werden. Im Pfarrbüro liegen Briefwahlumschläge bereit. Briefwahl eignet sich nur für Personen, denen es am Wahltag selbst nicht möglich ist, in der Kirche zu wählen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Sonntag in einem der Wahllokale abgegeben werden oder bis 17. Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros eingegangen sein.
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