Formlos beantragen
Gestundet werden können derzeit die Beiträge für März und April. Wenn die Auswirkungen der Corona-Krise darüber hinaus andauern sollten, bittet die Kasse die Unternehmen in der Region, sich erneut zu melden. Selbstständige können die Stundung ebenfalls formlos beantragen. Zusätzlich bietet die DAK ihnen an, die Beiträge zu reduzieren. Das ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe eingestuft sind. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.(az)