Dank wiederholter Aufklärung durch ihren Verteidiger und der Richterin zeigte sich eine 52-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht Kaufbeuren einsichtig und zog ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl vom Frühjahr 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zurück.
Körperverletzung