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Novelle der bayerischen Bauordnung: Das ist für Ostallgäuer Bauherrn und Hausbesiter interessant

Baurecht

Bauen soll schneller und günstiger werden: Ein Blick in die Neuerungen der bayerischen Bauordnung

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    Der Ausbau eines Dachgeschosses ist nach Änderungen im bayerischen Baurecht jetzt ohne Bauantrag möglich.
    Der Ausbau eines Dachgeschosses ist nach Änderungen im bayerischen Baurecht jetzt ohne Bauantrag möglich. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn (Symbolbild)

    Sie liest sich trocken und bürokratisch. Doch die Novelle der bayerischen Bauordnung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, bringt für Bauherrn und Hausbesitzer interessante Neuerungen. „Mit den Modernisierungsgesetzen treibt die Bayerische Staatsregierung den Bürokratieabbau voran und entschlackt insbesondere das Baurecht, damit Bauen in Zukunft schneller und günstiger wird. Ziel ist neuer Schwung und weniger Bürokratie“, teilt ein Sprecher des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit. Doch was bedeutet das nun im Detail? Unsere Redaktion hat ein paar Neuerungen unter die Lupe genommen:

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