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Ortsentwicklung: Schlechte Nachricht aus Berlin: Die Vorhaben am Bahnhof Pfronten-Ried brauchen eine Gesetzesänderung

Ortsentwicklung

Schlechte Nachricht aus Berlin: Die Vorhaben am Bahnhof Pfronten-Ried brauchen eine Gesetzesänderung

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    Bei einem Ortstermin lässt sich im vergangenen Sommer Bundestagsabgeordneter Stephan Stracke (Vierter von links) die Pläne für den Bahnhof Pfronten-Ried und dessen Umfeld erläutern. Von links: Bauamtsleiter Karl Hörmann, Bürgermeister Alfons Haf, Dritter Bürgermeister Dr. Alois Kling, Stracke, Nesselwangs Bürgermeister Pirmin Joas und Pfrontens Ortsentwickler Jan Schubert.
    Bei einem Ortstermin lässt sich im vergangenen Sommer Bundestagsabgeordneter Stephan Stracke (Vierter von links) die Pläne für den Bahnhof Pfronten-Ried und dessen Umfeld erläutern. Von links: Bauamtsleiter Karl Hörmann, Bürgermeister Alfons Haf, Dritter Bürgermeister Dr. Alois Kling, Stracke, Nesselwangs Bürgermeister Pirmin Joas und Pfrontens Ortsentwickler Jan Schubert. Foto: Abgeordnetenbüro/Andrea Friebel (Archiv)

    Schlechte Nachrichten aus Berlin: Die Vorhaben rund um den Bahnhof Pfronten-Ried von der Tagespflege bis zur neuen Nutzung des alten Lokschuppens lassen sich wohl erst nach einer Gesetzesänderung verwirklichen. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf ein Schreiben des Ostallgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke hervor. Der sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten strengeren Regelungen zur Freistellung von Bahnbetriebsflächen zu erheblichen Schwierigkeiten für Kommunen führen können. Mit dem Regierungswechsel nach der Bundestagswahl ergebe sich nun die Chance, dieses Problem tatsächlich zu lösen.

    Derzeit haben Ortsentwicklungsprojekte keinen Vorrang

    Ende Juli hatte sich Stracke nach einem Ortstermin in Pfronten mit einem Schreiben an Verkehrsminister Volker Wissing gewandt und gefordert, dass Ortsentwicklungsprojekte wie das zum Bahnhof Pfronten-Ried und seinem Umfeld wegen ihres übergeordnetem öffentlichen Interesses als Freistellungsgrund anerkannt werden müssten. Andernfalls sei eine gesetzliche Klarstellung nötig. Sieben Monate später bestätigt der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium Sören Bartol diese Einschätzung Strackes: Die Änderungen der Regelungen zur Freistellung von Bahnbetriebsflächen im Allgemeinen Eisenbahngesetz wirken sich auch auf die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der brachliegenden Bahnhofsflächen in Pfronten aus. Stadtplanerische Belange wie Projekte der Gesundheits- und Altersvorsorge, der Nahwärmeversorgung, von ÖPNV-Mobilitätsscheiben und baulicher Nachverdichtung, wie sie in Pfronten geplant seien, seien nach derzeitiger Rechtslage nich vorrangig. Weil das zu Härtefällen führen könne, habe die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung angeregt. Mehrere Entwürfe hätten dazu zuletzt vorgelegen, seien aber nicht mehr abschließend beraten worden. Die Entscheidung könne daher erst in der neuen Legislaturperiode des Bundestags fallen.

    Wichtiges Signal – aber sehr spät

    Wie mehrfach berichtet, war Stracke im vergangenen Sommer auf Bitten des Pfrontener Bürgermeisters Alfons Haf nach Pfronten-Ried gekommen, um sich vor Ort ein Bild von den Plänen der Gemeinde und der Situation vor Ort zu machen. Anschließend führte er Gespräche mit der Deutschen Bahn, forderte einen zentralen Ansprechpartner und wandte sich mit einem Schreiben am Verkehrsminister Wissing. Die Antwort aus Berlin wertete er als wichtiges Signal, kritisierte aber die lange Verzögerung: „Die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium hat sich über sieben Monate hingezogen – viel zu lange für eine Angelegenheit, die dringend einer Lösung bedarf.“

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