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Füssen: Bürgerentscheid zum Dreitannenbichl am 9. Juni - Private Flächen sind vom Wählerwillen nicht betroffen

Bürgerentscheid zum Dreitannenbichl

Wirkt der Bürgerentscheid in Füssen auch auf Privatflächen?

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    Diese Darstellung der Stadt Füssen soll zeigen, welche Flächen vom Bürgerentscheid zum Dreitannenbichl betroffen sind. Das Arbeitnehmer-Wohnheim und die Zufahrt dorthin sind es demnach nicht.
    Diese Darstellung der Stadt Füssen soll zeigen, welche Flächen vom Bürgerentscheid zum Dreitannenbichl betroffen sind. Das Arbeitnehmer-Wohnheim und die Zufahrt dorthin sind es demnach nicht. Foto: Vorlage: Stadt Füssen/Bayernatlas

    Wenige Tage vor dem Bürgerentscheid zum Dreitannenbichl ist es in der Frage, ob dadurch auch die Zufahrt zum geplanten Arbeitnehmer-Wohnheim verhindert werden könnte, hoch hergegangen. Denn der Verein Füssen-West vermeldete, dass die Regierung von Schwaben als Ziel des Bürgerbegehrens den Erhalt des Bichls als Gesamtgrünfläche, ungeachtet zwischenzeitlicher Änderungen der Flurstück-Nummern, einstufe. So könnte man bei einem Erfolg beim Bürgerentscheid die Zufahrt und damit auch das Wohnheim verhindern. Eine Einschätzung, die von Behörden nun wieder revidiert wurde. Doch der Reihe nach.

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