Wer ein Hirschgeweih in einem Jagdrevier findet und mitnimmt, begeht eine Straftat. Darauf weist die Polizei nach einem Vorfall in Pfronten hin.
In einem Pfrontener Jagdrevier hatte ein 31-Jähriger mehrere Hirschgeweihe entdeckt und von dort mitgenommen. Von Ende Februar bis Ende März werfen Hirsche ihre Geweihstangen ab. Diese wachsen dann wieder nach. Die Hirschgeweihe unterliegen allerdings dem Jagdrecht. Eine Mitnahme stellt die Straftat der Jagdwilderei dar, so die Polizei.
Hirschgeweih aus Jagdrevier mitgenommen: Strafe für 31-Jährigen
Deswegen leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 31-Jährigen ein. Außerdem sollte der Wald in dieser Zeit gemieden werden, um eine Beunruhigung der Wildtiere zu vermeiden.
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