Eigentlich sollte der am 1. Juli in Kraft getretene Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs die Rechte von Mietern stärken: Zum einen sollte ihnen dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, fortan selbst zu wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen. Zum anderen dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss seitdem nicht mehr über die Nebenkosten umlegen.
Streit zwischen Vodafone und Hausverwaltung