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Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein Auto angefahren habe?

Fremdes Auto angefahren - und jetzt?

"Der hinterlassene Zettel ist in der Regel nicht ausreichend"

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    Kurz nicht geschaut und schon touchiert man beim Einparken in die enge Parklücke das nachbarfahrzeug. Auch wenn kein Schaden erkennbar ist, sollte man den Zusammenstoß melden.
    Kurz nicht geschaut und schon touchiert man beim Einparken in die enge Parklücke das nachbarfahrzeug. Auch wenn kein Schaden erkennbar ist, sollte man den Zusammenstoß melden. Foto: Tricky Shark - stock.adobe.com (Symbolbild)

    Beim Parken wurde ein Auto beschädigt, der Verursacher machte sich jedoch einfach aus dem Staub - solche Fälle kommen regelmäßig vor. Was banal klingt, kann sogar vor Gericht enden. Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort war kürzlich ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, im März in Kaufbeuren beim Parken ein anderes Auto angefahren, dadurch einen Schaden in Höhe von 2300 Euro verursacht und anschließend die Unfallstelle einfach verlassen zu haben. Vor Gericht wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, wenn er eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro bezahlt. Die Strafe kann allerdings auch deutlich härter ausfallen. Die Polizei erklärt, wie man sich richtig verhält.

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