Beim Parken wurde ein Auto beschädigt, der Verursacher machte sich jedoch einfach aus dem Staub - solche Fälle kommen regelmäßig vor. Was banal klingt, kann sogar vor Gericht enden. Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort war kürzlich ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, im März in Kaufbeuren beim Parken ein anderes Auto angefahren, dadurch einen Schaden in Höhe von 2300 Euro verursacht und anschließend die Unfallstelle einfach verlassen zu haben. Vor Gericht wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, wenn er eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro bezahlt. Die Strafe kann allerdings auch deutlich härter ausfallen. Die Polizei erklärt, wie man sich richtig verhält.
Fremdes Auto angefahren - und jetzt?