Zwar gilt laut bayerischem Waldgesetz der Grundsatz „Wald vor Wild“. Aber in der Praxis ist die Umsetzung nicht ganz leicht und das Verhältnis zwischen Waldbesitzern und Jägern nicht immer konfliktfrei. In einer Petition an den bayerischen Landtag beklagen jetzt zehn Nesselwanger Waldbesitzer einen zu hohen Wildbestand in ihren Wäldern, der zu großen Verbiss- und Schälschäden geführt habe. Naturverjüngung könne ohne aufwendige Schutzmaßnahmen nicht hochkommen. Stattliche alte Buchen und Tannenbestände seien durch Sturm und Erosion gefährdet, jüngere Fichtenbestände auch im Schutzwald nahezu vollständig geschält. Verschärft werde die Situation durch eine Rotwildfütterung, die auch von Reh und Gams aufgesucht werde. Sie führe zur Belastung der umliegenden Wälder und liege mengenmäßig deutlich über einer Versorgung in Notzeiten.
Wildverbiss