Vom 1. März 2021 an gelten in Deutschland wieder neue Gesetze und Änderungen. So ändern sich unter anderem die Energielabels bei Elektrogeräten, die Friseure öffnen wieder, die Versicherungskennzeichen und auch die Abläufe beim Bezahlen im Internet sind neu. Hier die wichtigsten Veränderungen im neuen Monat.
Friseure in Deutschland dürfen ab 1. März 2021 wieder öffnen - trotz Corona-Pandemie
Scheren und Bürsten liegen bereit, genau wie Schutzbrillen, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz: Ab 1. März 2021 dürfen die rund 80 000 Friseurbetriebe in Deutschland wieder öffnen - trotz Corona-Pandemie. Rund 20 Prozent des Jahresumsatzes 2020 sind dem bayrischen Landesinnungsverband zufolge durch den Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres und die Schließung vor Weihnachten verloren gegangen. Für 2021 seien es bereits über 15 Prozent.
Reparatur von Elektrogeräten wird ab 1. März einfacher
Ab 1. März wird die Reparatur neuer Elektrogeräte einfacher. Das berichtet finanztip.de Hersteller dürfen Kühlschränke demnach nur noch anbieten, wenn sie sieben Jahre lang Ersatzteile liefern können, für Waschmaschinen zehn Jahre lang. Schon beim Kauf müsse klar sein, wie man das Produkt reparieren kann und was das kostet. Das sieht eine neue Verordnung vor, mit der die EU die Langlebigkeit der Geräte fördern will.
Neue Energielabels ab 1. März 2021 für Elektrogeräte
Sie helfen dem Kunden zu erkennen, wie viel Energie ein Elektrogerät verbraucht: Energielabels. Doch mittlerweile reichen sie hoch bis in "A+++"-Klassen Und niemand kann mehr so recht nachvollziehen, ob ein Kühlschrank mit A++ wirklich mehr Energie verbraucht als einer der Klasse A+++. Deshalb werden EU-weit ab 1. März 2021 die Energielabels verändert.
Aus der Kategorie A+++ wird jetzt eine B-Klasse. Das gilt für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und Fernseher. Der Vorteil der neuen Labels: Sie sollen dem Verbraucher auf einen Blick deutlich klar machen, wie energieeffizient ein Gerät tatsächlich ist. Am Prinzip selbst ändert sich nichts: Eine Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht) zeigt, wie energieeffizient ein Produkt ist.
Corona-Betroffene können noch im März 2021 Antrag auf Steuer-Stundung stellen
Wer von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen ist, kann aktuell noch einen Antrag auf Stundung der Steuern stellen. Das betrifft
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
Die Finanzämter verlangen dafür keine Zinsen, allerdings muss die Steuerschuld dann später beglichen werden. Ob die Regelung, die am 31. März ausläuft, nochmal verlängert wird, ist noch unklar.
Versicherungskennzeichen ab 1. März 2021 in blau
Wer mit Mofa, Moped oder elektrischem Tretroller - e-Scooter genannt - unterwegs ist, muss ab 1. März 2022 das neue Versicherungskennzeichen anbringen. Die Farbe ist blau, nicht mehr schwarz. Und noch eine Änderung: Bislang ist das Kennzeichen für Fahrzeuge wie Mofas und Mopeds immer aus Alu oder Stahlblech gewesen. Ab diesem Jahr können Halter bei einigen Versicherungen auch stattdessen eine Klebefolie wählen.
Anspruch auf Baukindergeld nur bis zum 31. März
Familien können noch vom Baukindergeld profitieren, das bei der KfW angesiedelt ist. Wer das noch in Anspruch nehmen will, muss sich allerdings beeilen. Denn das Programm endet zum 31. März 2021. Bis dahin müssen Kaufvertrag und Baugenehmigung vorliegen.
Auch im März: Sommerzeit 2021 und Zeitumstellung
Am 1. März ist meteorologischer Frühlingsanfang 2021. Aber mindestens ebenso wichtig: Am 28. März ist Zeitumstellung auf Sommerzeit 2021. Schon wieder Zeitumstellung? Tatsächlich wird an diesem Tag die Uhr um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt - obwohl die Politik schon seit mehreren Jahren verspricht, die nervige Zeitumstellung endlich abzuschaffen.
Hecken schneiden ab 1. März wieder verboten
Hecken und Gebüsche dürfen zwischen dem 1. März und 30. September nicht mehr beseitigt oder zurückgeschnitten werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz einheimischer Vögel. Allerdings darf man Bäume oder Hecken durchaus auch nach dem 1. März zurechtstutzen. "(...) Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen", heißt es im Gesetz wörtlich. Wer zwischen 1. März und 30. September seine Hecke einfach nur in Form bringen will, kann dies ohne Weiteres tun.
Kreditkarten-Bezahlung im Internet wird im März sicherer - und komplizierter
Am 15. März 2021 wird das Bezahlen von Einkäufen im Internet sicherer und umständlicher. Bei Online-Zahlungen per Kreditkarte reichen nicht mehr nur die Daten auf der Kreditkarte, zusätzlich wird nun eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung wird zur Pflicht. Neben den Kreditkartendaten wird also auch die Eingabe einer TAN-Nummer verlangt.