Viele Studierende fragen sich, ob sie auch während eines Masterstudiums weiterhin Kindergeld erhalten können. Entscheidend ist, ob das Studium noch als Teil der Erstausbildung gilt und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Doch wann besteht der Anspruch wirklich – und wann entfällt er?
Die Altersgrenze von 25 Jahren spielt eine zentrale Rolle, ebenso wie die Frage, ob der Master direkt an den Bachelor anschließt. Alle Details dazu lesen Sie in diesem Artikel auf www.mainpost.de: Kindergeld im Master: Wer hat Anspruch – und wer nicht?
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