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Freibetrag gestiegen: Hinterbliebenenrente: So viel dürfen Sie hinzuverdienen

Freibetrag gestiegen

Hinterbliebenenrente: So viel dürfen Sie hinzuverdienen

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    Zum 1. Juli ist der Freibetrag für Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente gestiegen.
    Zum 1. Juli ist der Freibetrag für Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente gestiegen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

    Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, kann selbst bis zu einem festgelegten Freibetrag hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit dem 1. Juli liegt dieser Freibetrag höher als zuvor. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufmerksam.

    Eine Rolle spielen ab sofort erst Gesamtnettoeinkünfte, die über 1.076,86 Euro pro Monat liegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt der Freibetrag um weitere 228,40 Euro pro Monat an. Übersteigt das Nettoeinkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Hinterbliebenenrente entsprechend gekürzt. Waisen selbst sind von der Regelung ausgenommen. Ihr Zuverdienst kann unbegrenzt hoch sein.

    Die Berechnung erfolgt auf Basis des Vorjahres-Nettoeinkommens. Herangezogen werden also die Verdienste des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 - selbst dann, wenn die Einkünfte in der Zwischenzeit gestiegen sind.

    Musterrechnung bringt Klarheit

    Ein Beispiel: Eine Witwe ohne Kinder hat 2024 neben ihrer Witwenrente im Schnitt monatliche Einkünfte von 1.700 Euro erzielt. Der inzwischen geltende Freibetrag ist damit also um 623,14 Euro überschritten. Die Witwenrente wird deshalb um 249,26 Euro (40 Prozent von 623,14 Euro) gekürzt.

    Weitere Informationen zum Thema stellt die Deutsche Rentenversicherung im Netz bereit. Auf der Webseite der DRV können sowohl das Faltblatt «Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen» als auch die Broschüre «Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten» kostenlos heruntergeladen werden. Alternativ kann das Infomaterial auch bestellt werden.

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