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Habe ich trotz Lockdown ein Umtauschrecht? Und was ist mit Reklamationen?

Weihnachtsgeschenke

Habe ich trotz Lockdown ein Umtauschrecht? Und was ist mit Reklamationen?

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    Weihnachtsgeschenke, die nicht passen oder nicht gefallen, werden häufig umgetauscht. Aber was ist mit dem Umtauschrecht im Lockdown?
    Weihnachtsgeschenke, die nicht passen oder nicht gefallen, werden häufig umgetauscht. Aber was ist mit dem Umtauschrecht im Lockdown? Foto: Florian Schuh, dpa

    Umtauschrecht trotz Lockdown? Viele Weihnachtsgeschenke werden nach den Weihnachtsfeiertagen umgetauscht, weil sie nicht passen oder nicht gefallen. Die Geschäfte erleben nach dem Weihnachtsfest immer einen regen Zulauf. Doch 2020 ist das anders. Wegen des Corona-Lockdowns müssen viele Händler vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen.

    Stellt sich die Frage: Was macht man mit Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen? Gibt es ein Umtauschrecht trotz Lockdown? Muss ich mich an eine bestimmte Frist halten? Die Antworten zu Umtauschrecht, Lockdown und Kundenrechte.

    Habe ich bei Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen oder nicht passen, ein Umtauschrecht?

    Nein, beim Kauf im Geschäft gibt es kein Umtauschrecht. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass man als Kunde mündig genug ist, sich vor Ort für eine passende Ware zu entscheiden - oder eben nicht, DEshalb sind Händler bei einwandfreier Ware eigentlich nicht zum Umtausch verpflichtet. "Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein", sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Schließlich wollten sie Kunden zu Stammkunden machen.

    Was bedeutet der Lockdown für den Umtausch aus Kulanz?

    Ein Umtausch im stationären Handel ist erst dann möglich, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen. In Bayern ist das frühestens im Januar.

    Was ist bei Reklamationen im Lockdown über Weihnachten und Silvester 2020?

    Bei Reklamationen müssen Verbraucher sich gedulden. Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. "Aber auch das geht nur, wenn der Laden offen ist", sagt Hertel. Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre - oft auch Mängelhaftung genannt.

    Kann ich online gekaufte Geschenke zurückgeben?

    Ja, für online gekaufte Produkte gilt ein gesetzliches 14-tägiges Rückgaberecht. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. "Innerhalb der zwei Wochen muss der Käufer seinen Widerruf erklären, zum Beispiel per Mail (Sie müssen also mit dem Schenker reden, damit er die Rückgabe in die Wege leitet)", rät das Verbraucherprotal Finanztip. Zum Zurückschicken blieben dann weitere zwei Wochen. Die Rücksendekosten muss der Käufer tragen, viele Shops übernehmen sie aber freiwillig.

    Zudem hatten in der Weihnachtszeit viele große Versandhändler die Rückgaberegeln gelockert. Beispielsweise nimmt Amazon sogar bis Ende Januar noch Produkte zurück, die im November oder Dezember gekauft wurden.

    Wie wirkt sich die gesenkte Mehrwertsteuer bei Umtausch oder Rückgabe aus?

    Die Politik hatte die Mehrwertsteuer in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt - der reguläre Steuersatz fiel von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Die Hoffnung war, damit in der Corona-Pandemie die Kaufbereitschaft anzukurbeln. Ab dem 1. Januar gilt wieder der alte Steuersatz.

    Wer 2020 Ware mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und 2021 umtauscht, muss wissen: Rückerstattet wird immer nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück.

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