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Ihre Bank verlangt Negativzinsen? Das können Sie jetzt tun

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Ihre Bank verlangt Negativzinsen? Das können Sie jetzt tun

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    Immer mehr Banken und Sparkassen erheben Negativzinsen und nennen dies "Verwahrentgelt". Doch Kunden müssen das nicht hinnehmen.
    Immer mehr Banken und Sparkassen erheben Negativzinsen und nennen dies "Verwahrentgelt". Doch Kunden müssen das nicht hinnehmen. Foto: Daniel Karmann

    Waren das noch Zeiten, als Sparerinnen und Sparer von ihrer Bank Jahr für Jahr üppige Zinsen bekamen. Doch das ist lange her. Im Gegenteil: Immer mehr Geldinstitute sind dazu übergegangen, die Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben - zumindest ab größeren Freibeträgen. "Allein seit Jahresanfang haben mehr als 150 Banken und Sparkassen Negativzinsen für Privatkunden eingeführt", sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen.

    Nach der jüngsten Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto (Stichtag: 29.Juni). Das sind 171 mehr als Ende 2020.

    Warum verlangen Banken Negativzins?

    Grund dafür ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Notenbank will Geldinstitute animieren, ihre überschüssige Liquidität als Kredite an die Realwirtschaft weiterzureichen, um so die Wirtschaft zu stärken. Für Einlagen bei der EZB müssen Geldinstitute daher 0,5 Prozent zahlen. Diesen Negativzins geben die Geldinstitute an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

    "So mancher Anbieter geht auch einen Schritt weiter und setzt das Verwahrentgelt höher als die EZB an", erklärt Oelmann. So verlangen einige Geldinstitute von Kunden 0,7 Prozent. Zudem ist die Schwelle, ab der das Verwahrentgelt fällig wird, gesunken - von anfänglich 100 000 Euro auf inzwischen 5000 Euro bei einigen Anbietern.

    Sind Minuszinsen rechtlich erlaubt?

    Ob die Einführung solcher Verwahrentgelte rechtens ist, ist juristisch umstritten. Generell gilt: Eine Bank darf Negativzinsen beziehungsweise Verwahrentgelte bei Bestandskunden nicht einseitig einführen. "Zunächst muss das Geldinstitut informieren, dann das Einverständnis des Kunden einholen", betont Duygu Damar vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Darüber treffen beide Seiten eine sogenannte Individualvereinbarung.

    In der Praxis funktioniert das aber nicht in jedem Fall so offensiv. Manche Geldinstitute schicken Kunden Schreiben, in denen sie auf Preisänderungen hinweisen. Widersprechen die Kunden nicht, werden die Änderungen wirksam. Doch dieser Gebührenänderungspraxis der Geldinstitute hat der Bundesgerichtshof gerade erst einen Riegel vorgeschoben. Geldinstitute dürfen laut BGH Gebühren nur mit aktiver Zustimmung der Kundinnen und Kunden erhöhen (Az.: XI ZR 26/20).

    Die Verbraucherzentrale Sachsen lässt zudem vor dem Landgericht Leipzig die Einführung eines Verwahrentgelts der Sparkasse Vogtland prüfen (Az.: 05 O 640/20). Die Sparkasse hatte ab dem 01. Februar 2020 mittels Preisaushang auf allen neuen Privatgirokonten und auch bei einem Kontomodellwechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von minus 0,7 Prozent ab einer Einlage von 5000,01 Euro eingeführt. Gezahlt werden muss es zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren.

    Dass hier sowohl Neukunden als auch Bestandskunden von der konkreten Vorgehensweise der Sparkasse betroffen gewesen wären, ist aus Sicht der Verbraucherschützer nicht rechtens. Auch die Doppelbepreisung ist aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig.

    Was können betroffene Kunden tun?

    Kunden, die mit Negativzinsen nicht einverstanden sind, können über einen Bankenwechsel nachdenken. Bei der Suche nach einem anderen Anbieter helfen Vergleiche, zum Beispiel die der Stiftung Warentest. Manche Anbieter zahlen ihren Kunden durchaus noch Zinsen. Nach Angaben der FMH-Finanzberatung gibt es Angebote mit deutscher Einlagensicherung von 0,15 Prozent (Stand: 1.7.21).

    "Allerdings besteht keine Garantie, dass die neue Bank künftig keine Negativzinsen einführen wird", mahnt Duygu Damar. "Bei Neuverträgen können Banken in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen die negative Verzinsung als Preisabrede aufnehmen", so Damar. Wechselwillige sollten sich also im Vorfeld genau informieren.

    Und: Es kann durchaus passieren, dass ein Geldinstitut eine Kontoeröffnung ablehnt. "Dafür gibt es verschiedene Gründe, aber in den meisten uns geschilderten Fällen ist eine negative Schufa die Ursache", erklärt Verbraucherschützerin Oelmann. Per Gesetz sind Banken nur verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten.

    Sollte ich mein Vermögen aufteilen?

    Wer nicht gleich komplett die Bank wechseln will, kann sein angespartes Vermögen auch aufteilen. Ein Teil des Geldes kann auf ein Festgeldkonto fließen. Hier gibt es laut FMH bei Laufzeiten zwischen sechs Monaten und drei Jahren zwischen 0,05 Prozent und 1,14 Prozent Zinsen. Der Nachteil: Das Geld ist für die Laufzeit gebunden.

    Eine Alternative: "Für eine mittel- und langfristige Geldanlage sind Aktienfonds derzeit alternativlos", erklärt Oelmann. Neben aktiv gemanagten Aktienfonds kommen vor allem ETFs (Exchange Traded Funds) infrage. Diese börsengehandelten Indexfonds bilden einen Index nach. und bergen über einen langen Anlagezeitraum in der Regel ein überschaubares Risiko.

    Einer der Vorteile: ETF sind kostengünstig. Allerdings: "Banken und Vermittler bieten ETFs oft nicht von sich aus an, weil sie dafür keine Provision bekommen", sagt Oelmann. Das bedeutet: Verbraucher müssen von sich aus aktiv werden. Achtung: Selbst noch so breit gestreute ETF schwanken im Wert. Die Kurse können sich auch über einen längeren Zeitraum eher nach unten entwickeln. Anleger müssen sich darauf grundsätzlich einstellen.

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