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Ist die Garage für den Firmenwagen bei der Steuer absetzbar?

Finanzamt

Ist die Garage für den Firmenwagen bei der Steuer absetzbar?

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    Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung angeben, wenn sie ihren Firmenwagen auch privat nutzen. Was ist mit den Garagenkosten?
    Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung angeben, wenn sie ihren Firmenwagen auch privat nutzen. Was ist mit den Garagenkosten? Foto: Benjamin Nolte

    Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den sogenannten geldwerten Vorteil daraus versteuern. Hat der Arbeitnehmer jedoch eigene Ausgaben für den Firmenwagen, so kann dies den geldwerten Vorteil grundsätzlich vermindern, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Unter Umständen sind dann geringere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

    Garagenkosten etwa können steuerlich abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber solch eine Unterbringung für das Firmenauto verlangt, hat das Niedersächsische Finanzgericht (Az.: 14 K 21/19) entschieden.

    Firmenwagen und Garage: Was gilt in der Steuerklärung?

    Der Arbeitgeber darf dies aber nur dann verlangen, wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig ist - zum Beispiel wenn sich im Firmenwagen teure Waren befinden oder das Fahrzeug an der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen öfters beschädigt wurde.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun muss der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (Az.: VIII R 29/20). Betroffene sollten laut der BVL-Empfehlung die Garagenkosten aber in der Einkommensteuererklärung angeben, auf das anhängige BFH-Verfahren hinweisen, dabei das Aktenzeichen angeben und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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