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Mietminderung wegen Hitze in der Mietwohnung? Das sagen die Gerichte

Recht und Urteile

Mietminderung wegen Hitze in der Mietwohnung? Das sagen die Gerichte

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    Wird es im Sommer in der Wohnung zu heiß, könnte so mancher Bewohner an eine Mietminderung denken. Aber die zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Hier wichtige Urteile zur Mietminderung bei Sommerhitze.
    Wird es im Sommer in der Wohnung zu heiß, könnte so mancher Bewohner an eine Mietminderung denken. Aber die zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Hier wichtige Urteile zur Mietminderung bei Sommerhitze. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Wenn es heiß wird im Sommer, steigen auch in vielen Wohnungen die Temperaturen. Das kann ganz schön ungemütlich werden. Denn gerade Dachwohnungen und schlecht gedämmte Etagenwohnungen bieten häufig nicht genügend Schutz vor Sommerhitze.

    Die spannende Frage für Mieter: Ist Sommerhitze in der Wohnung ein Mangel, der eine Mietminderung begründet? Hier die Antworten zur Mietminderung wegen heißer Wohnung.

    Meine Wohnung ist im Sommer sehr heiß. Ist das ein Grund für eine Mietminderung?

    Tatsächlich sind die mietrechtlichen Möglichkeiten von hitzegeplagten Mietern begrenzt. Anders als für Arbeitsstätten gibt es für Wohnungen nämlich keine festgelegten Temperaturobergrenzen, so der Berliner Mieterverein. Und auch beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heißt es: Sommerliche Temperaturen in der Wohnung sind grundsätzlich kein Mietmangel.

    Kann ich trotzdem versuchen, eine Mietminderung wegen Hitze durchzusetzen?

    Eine Mietminderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Temperaturanstieg so erheblich ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung "spürbar beeinträchtigt ist", heißt es beim Berliner Mieterverein weiter. Nach vereinzelter, nicht gefestigter Rechtsprechung müssten dafür die Raumtemperaturen über mehrere Tage bei 30 Grad Celsius liegen.

    • Amtsgericht Hamburg: Mietminderung um 20 Prozent erlaubt

    So entschied etwa das Amtgericht Hamburg in einem Urteil, dass der Mieter einer gut ausgestatteten Neubauwohnung seine Miete um 20 Prozent kürzen durfte, nachdem die Sommertemperaturen darin tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus.

    Das Urteil des Gerichts (Amtsgericht Hamburg, Urt. v. 10. Mai 2006 - AZ.: 46 C 108/04) ist allerdings eine Einzelfallentscheidung und hat keine bindende Wirkung für andere Gerichte.

    • Landgericht Bielefeld: Maximal 26 Grad in den Räumen

    Auch das Landgericht Bielefeld entschied zu Gunsten eines Mieters. In dem Fall (LG Bielefeld, Ur. v. 26.03.2003 - Az. 3 O 411/01) ging es um ein Büro, das im Sommer über 26 Grad aufheizte. Hier müsse der Vermieter Abhilfe schaffen, um die Mietsache "gebrauchtauglich" zu machen, befanden die Richter.

    • Amtsgericht Leipzig: Keine Mietminderung bei Kenntnis, dass es heiß werden könnte

    Deutlich schwieriger wird es, wenn man bei der Anmietung schon davon ausgehen musste, dass es warm werden könnte. So war es etwa im Fall einer heißen Dachgeschosswohnung mit großen Fensterflächen in Leipzig. Das dortige Amtsgericht schloss hier ein Mietminderungsrecht wegen Kenntnis des Mangels aus (Amtsgericht Leipzig, Urt. v. 6.9.2014 – 164 C 6049/04).

    Kann ich eine Wohnung kündigen, weil es darin im Sommer zu heiß wird?

    Auch das kommt auf den Einzelfall an. Zumindest, wenn es in einer Wohnung in den Sommermonaten unerträglich heiß wird, kann das ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen. Das berichtet der Deutsche Mieterbund (DMB) und beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin (VerfGH Berlin vom 20.3.2007 – VerfGH 40/06). In diesem Fall hatte sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius aufgeheizt. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad.

    Normales Wohnen sei unmöglich gewesen: Wachskerzen schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier waren nach Ansicht der Richter eine fristlose Kündigung und eventuelle Schadenersatzansprüche möglich.

    Muss ich Sommerhitze in der Wohnung also hinnehmen?

    Nicht unbedingt. Sind die Temperaturen in der gemieteten Wohnung derart hoch, dass die Wohnung nicht mehr in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen ist, muss der Vermieter im Rahmen seiner Instandhaltung-Pflicht Abhilfe schaffen. Wie er das genau macht, ob durch eine bessere Dämmung, Jalousien oder anderes, bleibt aber ihm oder ihr überlassen.

    Was sollte ich als Betroffener tun?

    • Betroffene Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser kann prüfen, ob sich der Wärmeschutz verbessern lässt.
    • Wichtig ist es auch, die Temperaturen über einen längeren Zeitpunkt hinweg - am besten unter Zeugen - zu dokumentieren und zu protokollieren.
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