Über die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt zur Miete, schreibt der Deutsche Mieterschutzbund. Besonders in deutschen Großstädten werden die Mieten immer weiter erhöht, was vor allem Menschen mit niedrigem Gehalt oder besonderen Kosten belastet. Mit dem Wohngeld sollen Menschen dabei unterstützt werden, genug Geld zum Wohnen aufzubringen, wenn es sonst an dieser Stelle knapp wird.
Das Besondere am Wohngeld ist nämlich, dass es allein als Zuschuss für Haushalte oberhalb des Existenzminimums gedacht ist und nicht als Sozialleistung, die ein Einkommen ersetzt oder Kosten deckt, wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr schreibt. Das bedeutet auch, dass es ein Mindesteinkommen gibt, das überschritten werden muss, damit der Wohngeldantrag bewilligt wird. Wie sich das Mindesteinkommen berechnet und was es noch für Möglichkeiten gibt, wenn man es nicht erreicht, erfahren Sie hier.
Auch interessant: Das Wohngeld erhalten Personen und Haushalte, die Probleme haben, sich das Wohnen zu leisten. Viele fragen sich, ob man es auch während der Elternzeit beziehen kann. Eine Reform von Wohngeld und Kinderzuschlag könnte Familien mit geringem Einkommen erhebliche Erleichterungen bringen und Bürokratie abbauen.
Wohngeld: Wie viel Geld müssen Sie mindestens verdienen?
Das Mindesteinkommen, um Wohngeld beziehen zu können, berechnet sich individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Haushaltsgröße und den Mietkosten ab. Der erste wichtige Faktor ist der Regelbedarf. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der laut § 28 SGB XII zur Berechnung des Bürgergeldes dient. Die Berechnung des Regelbedarfs erfolgt in Stufen, die das Alter und die Lebenssituation widerspiegeln sollen. Eine alleinerziehende Person entspricht der höchsten Regelbedarfsstufe 1 mit 563 Euro. Kinder bis sechs Jahre entsprechen der niedrigsten Stufe mit 357 Euro pro Monat.
Der Mindestbetrag für das Wohngeld errechnet sich aus dem jeweiligen Regelbedarf aller Haushaltsmitglieder plus der Höhe der Miete. Ein Beispiel:
- Eine Mutter lebt alleinerziehend (Regelbedarf: 563 Euro) mit einem dreijährigen Kind (Regelbedarf: 357 Euro) in einer Mietwohnung (Warmmiete: 650 Euro).
- Dann beträgt das nötige Mindesteinkommen 1570 Euro (563 + 357 + 650).
- Leistungen wie Rente und Arbeitslosengeld werden beim Wohngeldantrag ebenfalls als Einkommen angerechnet.
Übrigens: Das Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Deckung ihrer Wohnkosten – wenn sie Anspruch auf die staatliche Hilfe haben. Trotzdem beantragen viele Rentner Wohngeld nicht, obwohl sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen würden.
Mindesteinkommen bei Wohngeld: Was kann man tun, wenn man es nicht erreicht?
Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden bei der Berechnung des Einkommens in manchen Fällen noch Abzüge vorgenommen. Beispielsweise können 10 bis 30 Prozent abgezogen werden, wenn vom Bruttogehalt Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Auch werden pauschale Beträge für Werbungskosten und Freibeträge abgezogen. Beispielsweise bei Schwerbehinderung.
Die Entscheidung über die Bewilligung des Wohngeldes liegt bei der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem jeweiligen Sachbearbeiter, allerdings gibt es dabei die Möglichkeit, eine Kürzung des notwendigen Regelbedarfs vorzunehmen. Dafür müssen genauere Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben des Haushalts vorgelegt und plausibel dargelegt werden.
Auch interessant: Wohngeld unterstützt Menschen mit kleinen Einkommen. Dafür wird die Sozialleistung monatlich ausgezahlt. Wann das Geld 2025 auf dem Konto ist, kann man schnell nachsehen. Außerdem steht die Leistung auch Menschen zu, die nicht zur Miete, sondern in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Haus leben. Das Wohngeld wird dann als Lastenzuschuss zu den Wohnkosten bezeichnet.
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