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Neue AGB ab 15. Mai 2021: Wird WhatsApp wirklich gesperrt, wenn ich nicht zustimme?

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Neue AGB ab 15. Mai 2021: Wird WhatsApp wirklich gesperrt, wenn ich nicht zustimme?

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    WhatsApp-Nutzer müssen ab 15. Mai 2021 neue AGB akzeptieren? Das ist zumindest teilweise richtig. Was dahinter steckt und welche Alternativen es gibt.
    WhatsApp-Nutzer müssen ab 15. Mai 2021 neue AGB akzeptieren? Das ist zumindest teilweise richtig. Was dahinter steckt und welche Alternativen es gibt. Foto: rt ase ase

    WhatsApp-Nutzer müssen bis spätestens 15. Mai 2021 umstrittenen, neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Wer sich weigert, kann den Messengerdienst sonst nur noch eingeschränkt nutzen. Bekannt ist das schon länger, seit einigen Tagen allerdings verbreiten sich allerdings bei Facebook, WhatsApp und Co. jede Menge Gerüchte und auch Falschmeldungen zu dem Thema.

    Was steckt tatsächlich dahinter? Wie ist der aktuelle Stand? Der Überblick und die wichtigsten Antworten.

    Neue WhatsApp-AGB akzeptieren: Um was gehts?

    • Anfang 2021 kündigte WhatsApp an, seine Nutzungsbedingungen - auch gerne AGB genannt - zu ändern. „WhatsApp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie“, hieß es - verbunden mit der Ankündigung, wer nicht zustimme, könne WhatsApp ab Februar nicht mehr nutzen.
    • Als Datenschützer protestierten, kündigte WhatsApp - das zu Facebook gehört - an, die neue Datenschutzrichtlinie solle erst vom 15. Mai an gelten. "Wenn du bis zu diesem Datum nicht zugestimmt hast, wird WhatsApp deinen Account nicht löschen. Dir wird dann allerdings nicht mehr die volle Funktionalität von WhatsApp zur Verfügung stehen, bis du zugestimmt hast. Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können", hieß es bei dem Unternehmen.

    Was steht denn genau in den neuen WhatsApp-AGB?

    Laut WhatsApp geht es bei den Änderungen vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer, aber nicht einmal für WhatsApp selbst im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Es gehe auch nicht um eine erweiterte Datenweiterleitung an Facebook.

    Außerhalb der EU fließen WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten - allerdings bereits seit dem Jahr 2016.

    Kann ich WhatsApp auch nach dem 15. Mai noch nutzen, wenn ich den AGB nicht zustimme?

    Ja. Facebook will entgegen der früheren Ankündigung zumindest vorerst den Nachrichtenfluss noch nicht abdrehen, wenn man den AGB nicht zustimmt, berichtet die Welt. Stattdessen gelte: Wer nicht zustimmt, dem geht WhatsApp in der Folge zusehends auf den Geist. Per Warnhinweis sollen die Nutzer regelmäßig daran erinnert werden, dass sie den neuen AGB zustimmen sollen."

    Erst später sollen demnach die WhatsApp-Funktionen deutlich eingeschränkt werden.

    Was sagen Datenschützer zu den neuen WhatsApp-Regeln?

    Datenschützer sehen die neuen WhatsApp-Regeln kritisch. "Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen", sagt etwa Hamburger Datenschützer Johannes Caspar. Er befürchte, dass mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Möglichkeiten zum Datenaustausch für Marketingzwecke und Direktwerbung geschaffen würden.

    Caspar erließ nun eine Anordnung gegen Facebook und verbot dem Unternehmen, WhatsApp-Daten für eigene Zwecke zu nutzen. "Mit den neuen Bedingungen werden die Befugnisse zur Datenverarbeitung formal erneuert und künftig inhaltlich erweitert. Das betrifft u.a. die Auswertung von Standortinformationen, die Weitergabe von Kommunikationsdaten der Nutzer von Unternehmen auf WhatsApp an Drittunternehmen ausdrücklich mit Hinweis auf Facebook, den zusätzlichen Zweck der Sicherstellung der Integrität der Dienste sowie die unternehmensübergreifende Verifizierung des Accounts, um den Dienst auf „angemessene Weise“ zu nutzen. Ferner wird die Nutzung der Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen eröffnet", so die Behörde.

    WhatsApp widersprach. Die Anordnung liege an einem §grundlegenden Missverständnis von Ziel und Folgen des Updates". Die neuen Regeln würden trotzdem eingeführt.

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