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Neue Verordnung: Zweimal täglich Auslauf für Hunde soll künftig Pflicht werden

Pläne der Bundesregierung

Neue Verordnung: Zweimal täglich Auslauf für Hunde soll künftig Pflicht werden

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    Für Hundehalter und für Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Vor allem die Zwingerhaltung ist der Bundesregierung ein Dorn im Auge.
    Für Hundehalter und für Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Vor allem die Zwingerhaltung ist der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Foto: Victoria Bonn-Meuser, dpa

    Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will Hunden ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen. Eine Verordnung dafür solle möglichst in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, teilte ihr Ministerium am Montag in Berlin mit - bisher liegt ein Entwurf Klöckners vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll.

    Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben. Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden". Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden.

    "Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", sagte Klöckner der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften nicht zu lang alleingelassen werden.

    Mindestens vier Stunden täglich sollen sich private und professionelle Hundezüchter demnach künftig um Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen. Für die Hundezucht soll gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs einer Hündin - gleichzeitig betreuen darf. "Anbindehaltung" von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

    Verordnung: Auch das dauernde Anketten von Hunden soll verboten werden

    Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.

    Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands will Klöckner festlegen, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad klettern können. "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden", sagte Klöckner. "Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen."

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