Bei der Verbraucherzentrale Bayern gehen derzeit nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden über die Vodafone GmbH bzw. die Vodafone Kabel Deutschland GmbH ein.
Vodafone-Vertreter schieben demnach Verbrauchern während ihrer Hausbesuche unbemerkt Verträge unter. Die Masche läuft laut Verbraucherzentrale stets ähnlich: Ein Vodafone-Vertreter gebe vor, den Internetanschluss eines Haushalts überprüfen zu müssen. So verschaffe er sich Zutritt zur Wohnung.
Im weiteren Verlauf rate der Berater dringend zu einem neuen Anschluss. Obwohl kein Vertragsabschluss erfolgt, erhalte der Verbraucher in der Folge einen Anruf. Darin würden ihm Informationen über die angebliche Bestellung mitgeteilt.
„Bei überraschenden Hausbesuchen werden Verbraucher leicht unter Druck gesetzt,“ sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei Vodafone hieß es am Deinstag auf Anfrage, um die Vorwürfe der Verbraucherschützer prüfen zu können, benötige man Namen von Betroffenen und konkrete Vorfälle. Grundsätzlich sei es so, dass im Auftrag von Vodafone "an jedem Tag überall in Deutschland externe Vertriebspartner von Tür zu Tür unterwegs" seien. Dabei lege man Wert "auf ein ehrliches, sauberes und nachhaltiges Haustürgeschäft und eine kompetente Beratung".
"Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor - von Abmahnungen über einen befristeten Stopp der weiteren Vermarktung bis hin zur vollständigen Beendigung der Zusammenarbeit und Einleitung von Strafverfahren", so die Pressestelle des Konzerns.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt niemanden in die Wohnung zu lassen, es sei denn, der Verbraucher hat selbst einen Termin vereinbart. Auf keinen Fall sollten Unterschriften getätigt werden.
Verbraucher sollten angebliche Vertragsschlüsse stets genau prüfen
Erhalten Verbraucher Informationen zu einem neu abgeschlossenen Vertrag, sei es ratsam zuerst zu prüfen, ob dieser tatsächlich abgeschlossen wurde. „Im Zweifel kann dem Vertragsschluss widersprochen werden. Vorsorglich haben Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf zu erklären“, rät die Juristin. „So können Betroffene verhindern, dass sie an einen ungewollten Vertrag gebunden werden.“
Bei Problemen mit Verträgen bietet die Verbraucherzentrale Bayern persönliche Beratung nach Termin an.