Wohnen wird in Deutschland immer teurer. Nicht alle Personen können sich deshalb ihre Miete leisten. Deshalb gibt es die Möglichkeit des Wohngeldes – ein Zuschuss, um die Wohnkosten zu decken. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, um Wohngeld zu erhalten. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhalten die Unterstützung vor allem Menschen mit einer geringen Rente, Alleinerziehende und Menschen, die trotz Mindestlohn gut haushalten müssen. Aber nicht nur Mieter, auch Immobilien-Besitzer können Wohngeld als sogenannten Lastenzuschuss bekommen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ob man Wohngeld beantragen kann, hängt maßgeblich vom Einkommen ab. Laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch muss ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden, um Wohngeld zu erhalten. Gleichzeitig gibt es Obergrenzen für das Einkommen, die sich an der Größe des Haushalts sowie der Mietstufe des Wohnorts orientieren. Diese Mietstufe berücksichtigt die regionalen Unterschiede bei den Mietkosten und passt den Wohngeldzuschuss entsprechend an.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es keine feste Einkommensgrenze gibt. Vielmehr gilt: Wer ein niedriges Einkommen hat und hohe Wohnkosten trägt, erhält in der Regel die größte finanzielle Unterstützung. Besonders in teuren Städten fällt das Wohngeld häufig höher aus. Außerdem wichtig zu beachten: Wohngeld wird nicht gewährt, wenn bereits andere Sozialleistungen bezogen werden. Um den individuellen Anspruch zu berechnen, bietet das zuständige Ministerium einen Online-Rechner an, der eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung ermöglicht.
Haben Werbungskosten Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes?
Werbungskosten können einen direkten Einfluss auf die Höhe des Wohngelds haben, da sie das zu berücksichtigende Einkommen senken, welches zur Berechnung herangezogen wird. Das bedeutet, dass bestimmte beruflich bedingte Ausgaben dazu beitragen können, dass ein Antragsteller mehr Wohngeld erhält.
Übrigens: Wer Wohngeld erhält, der könnte an einen Punkt kommen, an dem er eine Negativbescheinigung braucht.
Wohngeld: Was gilt als Werbungskosten?
Viele Menschen kennen Werbungskosten sicherlich von ihrer Einkommensteuererklärung. Folgende Kosten können auch bei der Beantragung von Wohngeld berücksichtigt werden, wie dem Formular „Anlage zum Wohngeldantrag“, das Sie für Ihre örtliche Wohngeldbehörde ausfüllen müssen, zu entnehmen ist:
- Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände
- Ausgaben für berufsbedingte Arbeitsmittel wie Laptop, Fachbücher, Büromaterial, Berufskleidung, Werkzeuge, etc.
- Arbeitszimmer
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- Geschäftsreisen
- Doppelte Haushaltsführung (falls berufsbedingt eine zweite Wohnung notwendig ist)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1230 Euro jährlich beim Antrag auf Wohngeld vom Einkommen abgezogen wird. Für Rentner gilt ein Pauschbetrag von 102 Euro jährlich. Höhere Werbungskosten müssen Sie beim Beantragen des Miet- oder Lastenzuschusses nachweisen oder glaubhaft machen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden