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Wohngeld-Auszahlung im August für September 2025: An welchem Tag ist das Geld auf dem Konto?

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Wohngeld-Auszahlung im August für September 2025: An welchem Tag ist das Geld auf dem Konto?

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    Wohngeld wird jeden Monat als Sozialleistung ausgezahlt: Aber wann genau?
    Wohngeld wird jeden Monat als Sozialleistung ausgezahlt: Aber wann genau? Foto: errem, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Haushalte mit niedrigem Einkommen können verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen – darunter auch das Wohngeld. Dabei handelt es sich laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) um einen staatlichen Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten für selbstgenutztes Eigentum.

    Für viele Menschen ist das Wohngeld eine unverzichtbare Hilfe, um steigende Wohnkosten stemmen zu können. Umso wichtiger ist für die Planung, wann das Geld ausbezahlt wird, schließlich muss man pünktlich die Miete oder Kreditrate bezahlen. Wann wird im August 2025 das Wohngeld für September auf dem Konto sein?

    Wohngeld-Auszahlung im August für September 2025: An welchem Tag ist das Geld auf dem Konto?

    Da die Miet- oder Kreditzahlungen bei den meisten Haushalten jeweils zu Monatsbeginn fällig sind, erfolgt die Auszahlung des Wohngeldes gemäß Paragraf 26 Wohngeldgesetz (WoGG) stets im Voraus – genauer gesagt am letzten Werktag des Vormonats. Durch diese Regelung stellen die Wohngeldstellen sicher, dass die notwendige Zahlung pünktlich geleistet werden kann. Je nach Kommune kann es zu geringfügigen Unterschieden kommen, da die Wohngeldstellen nicht zentral, sondern auf kommunaler Ebene organisiert sind, informiert die Verbraucherzentrale.

    Im August 2025 fällt der letzte Bankarbeitstag auf Freitag, den 29. August. An diesem Tag erfolgt die Überweisung des Wohngeldes, sodass es den Empfängern spätestens zum Monatsanfang September zur Verfügung steht.

    Die Unterstützung für August wurde entsprechend bereits im Juli 2025 ausgezahlt. Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Wohngeld-Auszahlungsterminen 2025.

    Wohngeld: Wie hoch ist es und wer hat Anspruch?

    Die Höhe des Wohngeldes wird alle zwei Jahre an die Entwicklungen der Preise und Mietkosten in Deutschland angepasst – zuletzt wurde es zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise etwa 30 Euro pro Monat erhöht, informiert die Bundesregierung. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich dabei nach mehreren Faktoren – darunter die Anzahl der Personen im Haushalt, das monatliche Bruttoeinkommen sowie die Miete beziehungsweise die finanziellen Belastungen von Eigentümern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Wie viel Unterstützung Anspruchsberechtigten individuell zusteht, lässt sich mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des BMWSB ermitteln. Verbindliche Auskünfte erteilen allerdings nur die zuständigen Wohngeldstellen.

    Wie das BMWSB auf seiner Website informiert, können „Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können“, einen Antrag auf Wohngeld stellen. Aktuell erhalten laut BMWSB rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Zu den häufigsten Wohngeldempfängern zählen insbesondere Personen mit niedriger Rente, Alleinerziehende sowie Berufstätige im Mindestlohnbereich, die trotz Arbeit Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu tragen.

    Die Sozialleistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Wohngeld-Antrag bei der zuständigen Behörde eingeht – darauf weist das BMWSB ebenfalls hin. Die Bearbeitung durch die kommunalen Wohngeldstellen kann laut der Verbraucherzentrale mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Daher ist eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert. Für vergangene Zeiträume wird – mit wenigen Ausnahmen – kein Wohngeld nachträglich gezahlt.

    Übrigens: Einige Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Wohngeld können für Verwirrung sorgen. Ein Begriff, der gelegentlich in unterschiedlichen Zusammenhängen auftaucht, ist zum Beispiel der „Turnus“ beim Wohngeld. Grundsätzlich beschreibt der Turnus einen festgelegten, wiederkehrenden Zeitraum, in dem bestimmte Vorgänge stattfinden, etwa die regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes oder den Bewilligungszeitraum.

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