Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, die laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die Mietkosten – oder Wohnkosten in selbst genutztem Eigentum – von Menschen mit geringem Einkommen mittels eines Zuschusses unterstützt. Seit einer Reform im Jahr 2023 heißt das Wohngeld laut Bundesregierung offiziell Wohngeld Plus. Doch beim Wohngeld wird nicht jede und jeder mit geringem Einkommen berücksichtigt. Wer Anspruch auf den Zuschuss hat und wer nicht.
Übrigens: Mit dem Wohngeld kann man sich in aller Regel nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch es gibt Ausnahmen. Um das Wohngeld zu erhalten, muss man es beantragen. Hier wird oft eine Vermieterbescheinigung benötigt.
Wohngeld: Was ist das und wie hoch ist es?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Er wird in der Regel jeden Monat von der örtlichen Wohngeldstelle gezahlt. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld laut der Bundesregierung um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das sind circa 30 Euro mehr pro Monat. Allerdings ist die Höhe des Wohngeldes laut BMWSB an individuelle Faktoren gekoppelt. Das sind:
- Einkommen
- Zahl der Haushaltsmitglieder
- Miethöhe
Wohngeld: Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn das Einkommen und die Miethöhe innerhalb der Grenzen der Anspruchsberechtigung des jeweiligen Wohnorts liegen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob das eigene Haushaltseinkommen für Wohngeld infrage kommt, kann man etwa den Wohngeldrechner benutzen, um das herauszufinden.
Zusätzlich ist wichtig, dass man keine anderen Sozialleistungen erhält, die die Wohnkosten bereits abdecken – wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe – dies ist im Wohngeldgesetz (WoGG) unter § 7 geregelt. Auch BAföG-berechtigte Personen, etwa Studierende, sind davon betroffen und können in aller Regel kein Wohngeld beziehen. Azubis mit Anspruch auf BAB sind ebenfalls in aller Regel ausgeschlossen.
Aber es gibt auch viele Anspruchsberechtigte, die gar nicht davon wissen, dass sie Wohngeld erhalten können. Hunderttausenden Rentnerinnen und Rentnern steht laut Verbraucherzentrale Wohngeld prinzipiell zu. Doch nur die wenigsten wissen davon und beantragen es. Auch bei Rentnern spielt bei der Höhe des Wohngelds Einkommen, Zahl der Haushaltsmitglieder und die Mietkosten eine Rolle.
Übrigens: Wohngeld muss normalerweise nicht zurückgezahlt werden, doch hier gibt es auch Ausnahmen.
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