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Zutritts-Regeln: Schweizer Freibad: Badeverbot für ausländische Tagesgäste

Zutritts-Regeln

Schweizer Freibad: Badeverbot für ausländische Tagesgäste

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    Das Freibad einer Schweizer Gemeinde ist bis Ende August fast ausschließlichen den Einheimischen vorbehalten. (Illustration)
    Das Freibad einer Schweizer Gemeinde ist bis Ende August fast ausschließlichen den Einheimischen vorbehalten. (Illustration) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    In einem Schweizer Freibad ist das Baden seit Freitag fast nur noch Schweizern und Touristen mit speziellem Nachweis erlaubt. Wer nicht in der Schweiz ansässig sei, dürfe dagegen das kleine Freibad bis Ende August nicht mehr nutzen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde Pruntrut im Kanton Jura nahe der französischen Grenze. Konkret reserviert die 6000-Seelen-Gemeinde das Freibad für schweizerische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in der Schweiz.

    Die Maßnahme ziele vor allem auf Besucher aus dem nahen Frankreich, sagte ein Gemeindevertreter mehreren Medien. Ausländische Touristen, die in einem Hotel oder Campingplatz in der Region übernachten, könnten mit einer ausgestellten Karte das Schwimmbad weiterhin besuchen.

    Die Einschränkungen dienten der Sicherheit der Freibadbesucher im und um das Schwimmbad herum sowie der Aufrechterhaltung einer ruhigen, respektvollen und sicheren Umgebung, erklärte die Gemeinde. «Seit Beginn der Sommersaison mussten mehr als zwanzig Personen aufgrund unangemessenen Verhaltens, Unhöflichkeit und Nichteinhaltung der Schwimmbadregeln vom Zutritt zum städtischen Schwimmbad ausgeschlossen werden», hieß es weiter.

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