Viele Menschen bewegen sich derzeit draußen, in der freien Natur. „Das ist ein in der bayerischen Verfassung verankertes Recht“, sagt Dr. Michael Honisch vom Kemptener Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Doch bestehe dabei die „Pflicht, mit Natur und Landschaft auch pfleglich umzugehen“, nachzulesen im bayerischen Naturschutzgesetz. Honisch bittet, auf die Belange der Land- und in der Alpwirtschaft Tätigen Rücksicht zu nehmen.
Oberallgäu