Das Gewaltschutzgesetz soll Frauen und Männer vor Partnern schützen, die sie bedrohen, verfolgen oder belästigen. Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, landet vor Gericht. Wie im Fall eines 63-Jährigen, der sich jetzt am Amtsgericht Sonthofen verantworten musste. Gleich 16 Mal wählte er die Nummer seiner Ex-Partnerin, obwohl ihm das zuvor gerichtlich untersagt worden war. Doch das war nicht sein einziges Vergehen: Eine weitere Frau und ihren Nachbarn soll er bedroht haben. Zudem war er wegen eines Ladendiebstahls angeklagt.
Prozess in Sonthofen