Achtung beim Zahlen mit Bargeld: Wer mehr als 10.000 Euro annimmt und nicht alle Regeln befolgt, kann wegen Geldwäsche vor Gericht landen. Das passierte einem Oberallgäuer, der vier Menschen, die er seit zig Jahren persönlich kennt, Landmaschinen in bar verkauft hat. Er muss jetzt rund 5000 Euro Strafe zahlen, weil er Fehler in der Dokumentationspflicht gemacht hat. Denn Landmaschinen seien in puncto Geldwäsche die neuen Sportwägen, erklärte ein Fahnder vor dem Amtsgericht in Sonthofen.
Oberallgäuer hat es teuer gelernt
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