Zu dem Vorfall, der jetzt ein juristisches Nachspiel hatte, kam es im August 2018 in Immenstadt. Bei einer Verkehrskontrolle fanden Polizisten im Wagen des 55-Jährigen in einer Sporttasche die „Nunchakus“. Weil er das Würgeholz außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen Besitztums mit sich führte, wertete die Staatsanwaltschaft das als Verstoß gegen das Waffengesetz. „Hierbei handelte es sich um eine verbotene Waffe“, erklärte die Staatsanwältin. So wurde ein Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (20 Tagessätze) festgelegt.
Sonthofen