Auf Faschingsumzügen herrscht oft ausgelassene Stimmung. Was aber eine junge Berlinerin im Oberallgäu erlebte, hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Ein 58-Jähriger legte sie sich über die Schulter und schlug ihr mit der Hand aufs Gesäß. Der Angeklagte, der sich nach dem Vorfall keiner Schuld bewusst war, wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Sonthofen wegen Körperverletzung verurteilt. Im Prozess bestanden keine Zweifel an seiner Schuld und er erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung.
Urteil in Sonthofen