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Ferienwohnungen in Blaichach: Warum Altfälle trotz Verbots bleiben dürfen

„Altfälle“ in Blaichach

Hier in Blaichach sind Ferienwohnungen verboten – manche dürfen dennoch bleiben

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    Ferienwohnungen: Nicht jeder, der will, darf dieses Angebot in Blaichach offerieren. Es kommt auf die Wohngegend an.
    Ferienwohnungen: Nicht jeder, der will, darf dieses Angebot in Blaichach offerieren. Es kommt auf die Wohngegend an. Foto: Benedikt Siegert

    Ferienwohnung? Kein Problem, sagte man noch vor 30 Jahren. Heute, in Zeiten knappen Wohnraums im Oberallgäu, heißt es da schon mal, Ferienwohnung? – Nein, danke. Beispielsweise in manchen Gegenden Blaichachs. Explizit ausgenommen von der Vermietung von Ferienwohnungen sind die Bebauungspläne Blaichach Süd (Gartensiedlung), Im Krummen, Oberer Weg und Weidachfeld.

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