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Fürs Radeln im Wald hinter Gitter

Feldwege

Fürs Radeln im Wald hinter Gitter

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    Mountainbike
    Mountainbike Foto: Ulrich Weigel

    Da darf jederlaufen. Das Befahren etwa mit dem Mountainbike erfordere hingegen die Erlaubnis des Waldeigentümers, verweist das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (Wien) aufs Forstgesetz. Das verbietet in Österreich grundsätzlich das Fahren im Wald, auch auf Forststraßen und Waldwegen – außer es ist auf einer Strecke ausdrücklich erlaubt (beschildert) oder man hat die Zustimmung des Waldeigentümers oder Forststraßenerhalters. Wer unbefugt im Wald radelt, muss mit zivilrechtlichen Klagen der Eigentümer rechnen. Dazu kommt eine Verwaltungsstrafe: je nach Fall 150 bis 730 Euro Geldstrafe oder sogar bis zu eine Woche Freiheitsstrafe.

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